Gemäss Register- und Meldegesetz des Kanton Aargau ist der Wegzug innherhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Einwohnerinnen und Einwohner können sich rund um die Uhr bequem online abmelden, die persönliche Vorsprache am Schalter enfällt dadurch.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt.
Um sich online abzumelden klicken Sie bitte auf folgenden Link:
https://ag.eumzug.swiss Bei einer persönlichen Abmeldung auf der Gemeindekanzlei Rietheim benötigen wir folgene Unterlagen:
- Pass, ID oder Ausländerausweis
- Neuer Mietvertrag, Bestätigung Untermiete