Seit 15. Februar 2018 ist das neue Gesetz über die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation in Kraft.
Gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und hier integriert sind können sich somit erleichtert einbürgern lassen.
Voraussetzungen:
weitere Informationen und die genauen Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link oder im Merkblatt unten.
Sollten Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung für Ausländer der dritten Generation erfüllen, können Sie die Gesuchsformulare beim Staatssekretariat für Migration (SEM) unter der Mailadresse ch@sem.admin.ch angefordern. Bitte geben Sie Ihre Beweggründe sowie Name, Vorname, Adresse, PLZ und Ort an. Das Gesuchsformular wird Ihnen per Post zugestellt.
Dokument Informationsblatt_Drittgeneration_SEM.pdf (pdf, 104.6 kB)
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