Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2019
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sowie § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden folgende, anlässlich der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2019 gefassten Beschlüsse, veröffentlicht:
Sämtliche Beschlüsse wurden definitiv gefasst.
Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2019
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden folgende, anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2019 gefassten Beschlüsse, veröffentlicht:
Die Beschlüsse der Traktanden Nr. 4 und 5 sind definitiv gefasst. Die restlichen Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, d.h. sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 18. Dezember 2019
Rietheim, 18. November 2019 GEMEINDERAT RIETHEIM
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